Brandschutz

Jeder weiß, dass Holz brennbar ist, mit Holz wird schließlich sogar geheizt.
Diese Erkenntnis aber auf den Holzhausbau übertragen und daraus die Befürchtung
ableiten, Häuser aus Holz seien brandgefährdeter als Häuser aus Stein, ist
unbegründet; es besteht auch hier zu unrecht ein schlechtes Image.
In der Kombination geeigneter Verkleidungsmaterialien verliert der Umstand, dass
Holz an sich sehr wohl brennen könnte, aber jegliche Bedeutung, im Gegenteil, das
Verhalten des verkleideten Materials Holz im Brandfall ist unter Umständen sogar
vorteilhafter als das von Stahl oder auch Stahlbeton in gleicher Situation.

Mit den geprüften Konstruktionslösungen für Wand-und Deckenkonstruktion mit
einer Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten können bei hohem
Sicherheitsstandard sogar Gebäude bis zu 4 Vollgeschossen in
Holzrahmenbauweise errichtet werden.
Die gleiche Wandkonstruktion kann bei Reihen-und Doppelhäusern die
erforderliche feuerbeständige Gebäudetrennwand bilden.

Feuerhemmende Konstruktionen für Wand, Dach und Decke bieten wirtschaft-
liche Lösungen für Gebäude geringer Höhe, also normale Einfamilienwohnhäuser.

Die Bauteile des Holzrahmenbaus können folgende Brandschutzforderungen
erfüllen:
F 30 B: alle Bauteile mit ooder ohne Verkleidungen.
Von außen F 90 B, von innen F 3 B: Tragende Wände

Die Baustoffklasse der Decklage (Verkleidung) kann in der Klasse A (nicht
brennbar) ausgeführt werden.
Die Anforderungen sind in den Bundesländern unterschiedlich; alle können aber
problemlos erfüllt werden.