Stein-Massivhausbau

 

1.Baustelleneinrichtung

Das Bauvorhaben wird ausgewinkelt und durch Setzen der Winkelböcke zur Baufreigabe
dem Bauherrn kenntlich gemacht. Ist eine öffentliche Vermessung erforderlich, so ist
diese im Namen und auf Rechnung des Bauherrn durchzuführen; dies gilt auch für die
Anschlusskosten von Baustrom und –wasser. Verbrauskosten für Baustrom und –wasser sind
für die Dauer der Bauzeit im Leistungsumfang erhalten.